Antirassistische Liste an der Uni Bremen

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Freitag, Januar 25, 2008

Kein Studium für Asylbewerber - Rassismus im Ilmkreis

Gehlberg: Kein Studium für Asylbewerber - Rassismus im Ilmkreis

Erklärung der Antifaschistischen Gruppe Südthüringen [AGST] aus Suhl zum Studium Verbot gegen eines Asylsuchenden

Nicht genug, dass sich Asylbewerber_innen im Ilmkreis mit schlagenden Nazibanden rumärgern müssen, zum alltäglichen Terror auf der Straße gesellt sich – und das ist leider nicht neu – der Terror des institutionellen Rassismus, unter anderem im deutschen Bildungssystem. Wir berichten über einen Fall aus Südthüringen.

Leben im Sammellager

Am 18.12.07 berichtete die Thüringer Landeszeitung (TLZ) über einen Asylbewerber, der im Sammellager in Gehlberg (südlicher Ilmkreis) „leben“ muss. Das Asylbewerberheim in Gehlberg liegt auf einem abgelegenen, teilweise mit Stacheldraht umzäunten und von Kameras „bewachten“ Gelände am Ortsrand. Auf Heimbewohner_innen und Besucher_innen wartet ein oft schlecht gelaunter Portier, der von Besucher_innen für die Zeit des Aufenthalts die Personalausweise einzieht, abschreibt und die gesammelten Daten sonst wohin weitergibt.
Wenn die Flüchtlinge Gehlberg verlassen wollen, sind sie auf Bus oder Bahn angewiesen. Dabei fahren Busse außerhalb der Schulzeit 2 Mal am Tag, und der Weg zum Bahnhof führt über eine 2 km lange, steile und unübersichtliche Landstraße.
Wohnen müssen die Migrant_innen in heruntergekommenen Hütten, oftmals teilen sich zwei Familien auf engstem Raum eine Hütte, die sanitären Anlagen, sowie Küche.
Das Leben eines Flüchtlings in Gehlberg ist alles andere als erstrebenswert und zeigt, dass die von rechtsaußen genährte Mär vom fürstlichen Leben eines Flüchtlings in Deutschland nichts anderes als eine Lüge ist.

„Die Gesetzeslage ist eben so“

Der 20-jährige Flüchtling Tawfik aus Syrien, der vor mehr als 5 Jahren mit seiner Familie nach Deutschland geflohen ist, um in seinem Herkunftsland politischer Verfolgung zu entgehen, hat 2007 in Arnstadt am Neideck-Gymnasium sein Abitur gemacht und sich in Jena auf ein Informatik-Studium beworben. Auch um die Finanzierung durch eine Stiftung hat er sich bereits gekümmert. Da die Beauftragten des Internationalen Büros der Friedrich-Schiller-Universität Jena keine Einwände sahen, wurde Tawfik im Herbst 2007 immatrikuliert.
Nicht gerechnet hatte man wohl mit der Ausländerbehörde aus dem Ilmkreis, die klarstellte, dass Tawfik als Asylbewerber nicht über ein Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verfügt und sich im Landkreisarrest innerhalb des Ilmkreises befindet. Die rassistische Grundlage bietet das Residenzpflichtgesetz, welches besagt, dass sich Asylbewerber_innen nicht ohne Erlaubnis aus ihrem Landkreis entfernen dürfen. Da Jena bekanntlich nicht im Ilmkreis liegt, darf Tawfik nicht studieren. Die Schreibtischtäter_innen der Ausländerbehörde verstellen Tawfik so nicht nur ein Jahr seines Lebens, sondern die Perspektive sich selbst zu entfalten und weiterzubilden.

Das Problem heißt Rassismus!

Die Gesetzeslage sei eben so, heißt es, laut TLZ, aus der Behörde im Ilmkreis. Asylbewerber erfüllen nicht die Vorraussetzung für ein Studium. Die Kollegin der Ausländerbehörde in Jena dagegen weiß anderes. Sie berichtet, dass es durchaus möglich sei als Flüchtling in Deutschland zu studieren und dass in Jena so schon die Praxis aussah.
Der Knackpunkt liegt diesmal also offenbar nichtmal primär im institutionellen deutschen Rassismus, sondern bei einer Ausländerbehörde, die gewissenlos über das Leben eines jungen Menschen richtet.